Refresh & Schulung für Notariatspersonen und Kesb

Vorsorgeaufträge - präzise und klar in der Umsetzung

Fachpersonen mit notariellen Befugnissen stehen beim Verfassen von Vorsorgeaufträgen in einer besonderen Verantwortung. Der Wille der Person, die einen Vorsorgeauftrag anordnen will, ist in einem Beratungsgespräch sorgfältig herauszuarbeiten. Dabei ist nicht nur fundiertes Hintergrundwissen notwendig, sondern sind die Interessen der Hauptadressaten des Vorsorgeauftrags im Auge zu behalten: Banken, Versicherungen, Grundbuchverwalter und -verwalterinnen, Arztpersonen und weitere Vertrags- oder Zusammenarbeitspartner. Sie müssen die vorsorgebeauftragte Person nach der Validierung des Vorsorgeauftrags aufgrund der Urkunde der Kesb als legitimierte Vertretungsperson akzeptieren.

Die Kesb, welche den Vorsorgeauftrag validieren und eine Urkunde mit den Aufgaben und Kompetenzen ausstellen muss, hat dabei eine vermittelnde, oft auch interpretierende Rolle; sie kann einen Vorsorgeauftrag nach dem mutmasslichen Willen der auftraggebenden Person in Nebenpunkten ergänzen.

Nach nun mehr als 10 Jahren Erfahrung mit der Validierung von Vorsorgeaufträgen ist es an der Zeit, die Praxis der Beratung, aber auch der Validierung zu reflektieren und die verwendeten Vorlagen und Formulierungen im Interesse einer klaren Umsetzung in der Praxis zu präzisieren oder zu ergänzen.

Klubschule St. Gallen

Donnerstag, 19. Juni 2025, 17 bis 19 Uhr

Rückmeldungen von Teilnehmenden:

– Dein Rückblick bringt alles auf den Punkt. Ich fand den Anlass sehr informativ und gut! Ich habe vieles mitgenommen und kann Deine Inputs sehr gut gebrauchen.

– Die wichtigsten Themen wurden in kurzer Zeit gut erklärt. … Es waren wichtige Themen enthalten, welche – so denke ich – insbesondere für die Urkundspersonen bei der Beratung sehr wichtig waren. Eine gute Beratung erleichtert wohl aber dann oftmals auch die Validierung!

– Der Kurs war sehr verständlich und hilfreich. Gut ist von Seiten KESB auch zu hören, dass auch einfachere Verträge Gültigkeit haben. Auch die Info über die Validierung und Zeitspanne war mir neu. Es gibt doch immer wieder Anfragen beim Erbschaftsamt, wie das vor sich geht. So können wir wenigstens im Grundsatz eine Auskunft geben.

Wanderung im Gebirge - Zwischenhalt mit Routenplanung

Rückblick auf 10 Jahre revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Ausblick auf die kommenden Jahre, aus Sicht eines Praktikers

Peter Dörflinger, ZKE 2-2023, S. 91 ff.